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9 Nov 2004

Novellierung des Urheberrechts

Im September 2004 ist ein Referentenentwurf zur weiteren Novellierung des Urheberrechts erschienen. Nach dem bisherigen Diskussionsstand gibt es erheblichen Anlass zur Sorge, dass der freie und ungehinderte Zugang zu Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnissen weiter eingeschränkt wird. Dies träfe die Universitäten in ihrem Bildungsauftrag ebenso wie die Forschung. Die anstehenden Neuregelungen würden auch die Entwicklungen im e-learning-Bereich behindern.

Mögliche Auswirkungen auch für WissenschaftlerInnen der TUHH:

Freier Zugang zu Informationen bedeutet nicht zwangsläufig vergütungsfreien Zugang. Freier Zugang bedeutet aber faire und ausgewogene Bedingungen. Die bisherigen pauschalen Vergütungsregelungen haben sich bewährt. Ihre Weiterführung ist derzeit gefährdet durch pay per view Vorstellungen einiger massgeblicher Verlage.

Was können Sie tun?

Es gibt Initiativen des Wissenschaftsrates und der Hochschulrektorenkonferenz, die sich für einen fairen Umgang mit dem Urhebergesetz einsetzen. In der
„Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
vom Juli 2004 wird versucht, den Standpunkt der Wissenschaft zu fokussieren.

Unterschreiben Sie als Wissenschaftler die Göttinger Erklärung auch als Privatperson:
www.urheberrechtsbuendnis.de/priv-unterz.html[ Zurück ]

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