Die Nutzung (digitaler) Informationsquellen, z.B. Normen oder Zeitschriften, unterliegt im Alltag einer Universität den Schranken der meist kostenpflichtigen Lizenzierungen bzw. ansonsten dem Urheberrecht. Es betrifft insbesondere die Fernleihe, die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material in Stud.IP sowie beim Publizieren der wissenschaftlichen Ergebnisse in Zeitschriften und Büchern.
- Gesetzestext UrhG
- Wissenswertes zum Urheberrecht für Autoren
- Material in StudIP : das UrhG und eLearning
- Kopieren erlaubt?
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
Es gibt Initiativen der Wissenschaft, die sich um einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und der Wissenschaft bemühen.
Die Hochschulrektorenkonferenz wie auch der Wissenschaftsrat fordern auf, sich durch Zeichnung der Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft zu beteiligen.